Das Seerecht verpflichtet Länder zum Klimaschutz

Staaten müssen mehr tun als nur das Paris Abkommen zu befolgen

Immer mehr Gerichte weltweit kommen zum Schluss, dass Klimaschutz für Staaten nicht freiwillig ist. Seit letzter Woche ist klar, dass auch das Seerecht Länder zur Senkung ihrer Emissionen verpflichtet, denn Treibhausgase verschmutzen die Meere.

Der Internationale Seegerichtshof in Hamburg hat letzte Woche ein Rechtsguthaben veröffentlicht, das es in sich hat: Die Emission von Treibhausgasen kann gegen das internationale Seerecht verstoßen. [1] Eine Koalition kleiner Inselstaaten hatte das Gericht um das Gutachten gebeten und damit einen beachtlichen Erfolg erzielt. Die 21 Richterinnen und Richter kamen einstimmig zum Schluss, dass das Seerecht den Ländern ein „Verpflichtung zum Schutz der Meeresumwelt auferlegt“ und dass diese Verpflichtung geltend gemacht werden könne, „um jede Form der Verschlechterung der Meeresumwelt zu bekämpfen, einschließlich der Auswirkungen des Klimawandels wie der Erwärmung und Versauerung der Ozeane sowie des Anstiegs des Meeresspiegels“. [2] Daher müssten die Länder „alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Meeresverschmutzung durch Treibhausgasemissionen zu verhindern“. [2]

Kinderstube. Dieser Clownfisch sollte sich in bunten Korallen verstecken können. Doch wegen der Erwärmung der Meere ist diese Koralle bereits vollständig gebleicht. (Foto: Eric Matson / AIMS)
Kinderstube. Dieser Clownfisch sollte sich in bunten Korallen verstecken können. Doch wegen der Erwärmung der Meere ist diese Koralle bereits vollständig gebleicht. (Foto: Eric Matson / AIMS)

„Heute trafen Recht und Wissenschaft in diesem Gericht aufeinander, und beide haben gewonnen“, sagte Cheryl Bazard, Botschafterin der Bahamas, nach der Veröffentlichung des Gutachtens. [3] Das Gutachten ist für die Länder nicht verbindlich. Es kann aber als Grundlage für Klagen von einem Staat gegen einen anderen Staat dienen, wenn letzterer nicht genug tut, um Treibhausgasemissionen zu verhindern. Und bei der Frage, was „genug“ ist, kommt das Gutachten gar zu einer überraschenden Antwort: Ausschlaggebend seien hier die Erkenntnisse der Klimawissenschaften. Dies bedeutet, „dass die Einhaltung des Pariser Abkommens allein nicht ausreicht“, sagte Nikki Reisch von Ciel, einer auf Umweltrecht spezialisierten US-Organisation. Die Länder könnten sich folglich nicht länger „hinter den Schwächen der internationalen Klimaverträge verstecken“. [3] Genau das hatte die EU versucht. In einer EU-Eingabe an das Hamburger Gericht heißt es: Das Seerecht erlege den Ländern „keine strengeren Verpflichtungen auf als die im Übereinkommen von Paris festgelegten“. [4] Doch das Gericht kam zu einem anderen Schluss.

Das Guthaben kommt kurz nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hat im April geurteilt, dass die Schweiz nicht genug gegen den Klimawandel tut und damit die Menschenrechte der Klägerinnen, gut 2000 „Klimaseniorinnen“, verletzt. [5] Das Urteil war wegweisend, da nun auch die anderen 45 Mitglieder der Europäischen Menschenrechtskonvention, wie etwa Deutschland, verklagt werden können, wenn sie durch mangelnde Klimapolitik die Menschenrechte ihrer Bewohner verletzen. Im Fall von Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht allerdings bereits im Jahr 2021 ein ähnliches Urteil gefällt: Es kam zum Schluss, dass mit der damaligen Klimapolitik die Freiheitsrechte junger Menschen unverhältnismäßig eingeschränkt werden, woraufhin die Bundesregierung das Ziel von Netto-Null-Emissionen von 2050 auf 2045 vorzog. [6] Klimaurteile können somit die Klimapolitik von Ländern maßgeblich beeinflussen. Und seit letzter Woche ist klar: Grundlage für Klimaklagen kann auch das internationale Seerecht sein.

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[1] ITLOS, 21.05.2024: Advisory Opinion (PDF)

[2] Columbia University, Stand 29.05.2024: Request for an Advisory Opinion submitted by the Commission of Small Island States on Climate Change and International Law

[3] Reuters, 21.05.2024: Climate change: small island states hail ocean court victory

[4] EU, 15.06.2023: Written Statement by the European Union (PDF)

[5] EGMR, 09.04.2024: Judgement (PDF)

[6] BVerfG, 24.03.2021: Beschluss des Ersten Senats