Britisches Geschworenengericht erkennt Klimanotstand an

Mitgründer von Extinction Rebellion “nicht schuldig“ trotz Sachbeschädigung

Zwei Klimaaktivisten wurden vom Vorwurf der Sachbeschädigung freigesprochen. Sie hatten argumentiert, dass sie wegen des Klimanotstands zu ihrer Handlung berechtigt gewesen seien. Die Geschworenen schlossen sich dieser Position an.

Roger Hallam, der Vordenker der Umweltbewegung Extinction Rebellion, ist letzte Woche frei gesprochen worden. Hallam und ein weiterer Angeklagter, David Durant, hatten vor über zwei Jahren Wände in der britischen Universität King’s College mit Farbe besprüht. [1] Sie protestierten damit gegen die Investitionspolitik der Universität. Diese hielt damals noch Anteile an Kohle-, Öl- und Gaskonzernen. Obwohl die Farbe auf Kreide basierte und abwaschbar war, entstand ein Reinigungsaufwand von 7000 britischen Pfund. Kurz nach der Aktion entschied die Universität, nicht länger in Fossilkonzerne zu investieren und bis zum Jahr 2025 klimaneutral zu werden. Das King’s College verzichtete auch darauf, die beiden „Täter“ anzuzeigen, doch die Staatsanwaltschaft verfolgte den Fall von „krimineller Sachbeschädigung“ weiter – ein Tatbestand mit einer Höchststrafe von 18 Monaten Gefängnis. [2]

So sehen Sieger aus. David Durant (links) und Roger Hallam freuen sich, dass die Geschworenen auch einen Klimanotstand erkennen. (Foto: XR via [2])
Letzte Woche wurde der Fall vor einem Geschworenengericht in London schliesslich während drei Tagen verhandelt. Hallam und Durant gestanden die Tat, aber machten einen „Notstand“ geltend. Diese Verteidigungsstrategie ist äusserst selten und hat noch seltener Erfolg. Das englische wie auch das deutsche Recht sehen einen solchen Notstand vor. Die Voraussetzungen, um sich darauf berufen zu können, sind allerdings streng. Paragraph 34 des deutschen Strafgesetzbuchs sagt: „Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit (…) eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig. (…) Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“  [3] Folglich standen Hallam und Durant vor der Herausforderung, die Geschworenen davon zu überzeugen, dass eine erhebliche Gefahr bestand, die sich nur mit dieser Aktion abwenden liess. Wie gross die Gefahr ist, machte Hallam bereits während der Tat deutlich, wie ein Video der Aktion zeigt, das den Geschworenen gezeigt wurde: „Hier geht es nicht um Eisbären. Hier geht es um massenhaftes Verhungern. Das ist ein Notfall. Wenn wir nicht drastische Massnahmen ergreifen, wird unsere Zivilisation bald kollabieren.“ [4]

The art of protest. In England sind sowohl Demonstranten als auch das Sicherheitspersonal stets freundlich und unaufgeregt. (Video: Real Media, [1])

Der Staatsanwalt, John Hulme, sah das naturgemäss anders: Es gäbe „keinen legitimen Grund für das Anbringen der Sprayfarbe.“ [4] Und auch der Vorsitzende Richter, Michael Gledhill, brachte dem Notstandsargument wenig Sympathie entgegen. Er bezeichnete den Klimawandel wiederholt als „irrelevant“ für den Fall und unterbrach Hallam und Durant, wenn sie darauf zu sprechen kamen. [4] Hallam kritisierte denn auch das Verfahren: „Dieser Prozess war eine Farce. Ich durfte nicht über den Klimawandel sprechen, aber die Leute wissen es.“ [5] Die zwölf Geschworenen schlossen sich schliesslich Hallam und Durants Position an und erklärten die beiden einstimmig für „nicht schuldig“. Hallam bedankte sich: „Wir sind den Geschorenen sehr dankbar, dass sie dem gesunden Menschenverstand gefolgt sind. Ganz normale Leute, im Gegensatz zum Gerichtswesen, sind fähig die grossen Zusammenhänge zu sehen.“ [4]

Tim Crosland, der Chef der Umweltanwälte der britischen Organisation Plan B, bezeichnete das Urteil als „unglaublich wichtig“ im Zusammenhang mit den Protesten der Umweltbewegung Extinction Rebellion (XR), die von Hallam mitgegründet wurde. „Der Aufstand gegen das Aussterben“ hat im April vier Verkehrsknotenpunkte in London für zehn Tage besetzt und es wurden mehr als 1000 Menschen verhaftet. Das Urteil komme kurz nach den XR-Protesten und die Geschworenen seien sich derer bewusst gewesen. „Es ist ein Test wie zufällig ausgewählte Vertreter der Bevölkerung darauf reagieren.“ [2] Aus rechtlicher Sicht sei es aber kein verbindlicher Präzedenzfall. Dennoch erwartet Crosland, dass das Urteil Folgen haben wird. „Es gibt der Staatsanwaltschaft eine Pause zum nachdenken. Wird diese nun mehr Geld ausgeben, um diese Fälle zu verfolgen?“ Zudem könnten sich Geschworene in anderen Fällen darauf beziehen und „sich ermutigt fühlen zu tun, was ihre Kollegen getan haben“. Durant meinte derweil einen Trend erkannt zu haben: „Erst haben wir mit dieser Aktion gewonnen, jetzt haben wir gegen das System gewonnen und wir werden weiter gewinnen.“ [5] mic

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[1] Real Media, 08.05.2019: Kings College Climate Criminals (re-edit) (Video)

[2] Climate Liability News, 10.05.2019: Climate Activists Win Necessity Defense Case in London

[3] BMJV, Stand 15.05.2019: Strafgesetzbuch (StGB) – § 34 Rechtfertigender Notstand

[4] The Guardian, 09.05.2019: Extinction Rebellion founder cleared over King’s College protest

[5] Real Media, 09.05.2019: Not guilty verdict for divestment protesters accused of £7000 criminal damage (Video)