Freihandel für Umweltgüter

In einem ersten Schritt sollen Zölle auf Umweltgüter abgeschafft werden

Viele Länder verlangen Zölle bei der Einfuhr von Umweltgütern wie Solaranlagen oder Windrädern. Dadurch werden diese unnötig verteuert und in ihrer Verbreitung gebremst. Das soll sich nun ändern.

Letztes Jahr kam es beinahe zu einem Handelskrieg zwischen der EU und China wegen des Preises von Solarpaneelen. Viele europäische Hersteller warfen ihren chinesischen Konkurrenten Dumping vor. Doch genau für derartige Güter soll nun ein spezifisches Freihandelsabkommen ausgehandelt werden – das ‚Environmental Goods Agreement‘ EGA. Letzte Woche haben 14 Länder, darunter die EU, die USA, China und die Schweiz in Genf Verhandlungen über dieses Umweltgüterabkommen aufgenommen.

Mit dem Freihandel für Umweltgüter kommt der Bullenmarkt (Foto: Wikimedia)
Mit dem Freihandel für Umweltgüter kommt der Bullenmarkt (Foto: Wikimedia)

Umweltgüter sind einer der am schnellsten wachsenden Bereiche der Weltwirtschaft. Gemäss US Berechnungen betrug der Umsatz im Jahr 2012 weltweit knapp 1000 Milliarden Dollar. [1] Wie der Beinahe-Handelskrieg gezeigt hat, ist der Handel mit diesen Gütern aber durch Zölle, Subventionen und nicht-tariffäre Handelshemmnisse etwa unterschiedliche technische Vorschriften verzerrt. In einem ersten Schritt wollen die 14 Länder daher, Zölle auf Produkte wie Windräder, Solaranlagen oder Wasserfilter abschaffen. Diese Zölle sind meist niedrig, können aber bis zu 35 Prozent ausmachen, etwa bei der Einfuhr von solarthermischen Anlagen nach China. Welche Produkte schliesslich durch das EGA abgedeckt werden ist aber noch unklar. Als Ausgangspunkt der Verhandlungen dient eine Liste von 54 Produkten, die bereits 2012 als ‚grün‘ definiert wurden. [2] Damals hat ein asiatisch-pazifisches Kooperationsforum namens Apec seinen 21 Mitgliedsländern Handelserleichterungen für diese Produkte empfohlen.

Das EGA orientiert sich an einem anderen Abkommen für eine spezifische Produktgruppe: das ‘Information Technology Agreement’ ITA, das den Handel mit Computern und Mobiltelefonen erleichtert. Ziel ist insbesondere das Abkommen schliesslich auf alle Länder der Welt auszudehnen. Sobald eine ‚kritische Masse‘ des Handels mit Umweltgütern durch das EGA abgedeckt ist, weiten es die teilnehmenden Länder gemäss Meistbegünstigungsklausel auf alle Staaten aus. Das bedeutet, dass dann auch Länder die nicht beim EGA dabei sind ihre Produkte zollfrei in die EGA Mitgliedsstaaten ausführen können. Beim ITA liegt die ‚kritische Masse‘ bei 90 Prozent um zu verhindern, dass sich grössere Länder als Trittbrettfahrer einen Vorteil verschaffen. Die 14 an den EGA Verhandlungen beteiligten Länder erreichen aber schon heute 86 Prozent des weltweiten Handels mit Umweltgütern. Noch unklar ist wie die EGA Länder sicherstellen wollen, dass das Abkommen ‚zukunftsorientiert‘ ist und die Produktliste nicht schnell wieder veraltet. Dieses Problem ist vom ITA bekannt. Als dieses ausgehandelt wurde gab es weder Smart Phones noch Tablet Computer. Folglich ist die ITA Produktliste mittlerweile veraltet.

Offen ist auch noch die Abdeckung von Umweltdienstleistungen und die Harmonisierung von technischen Vorschriften. Eigentlich hätten diese Fragen im Rahmen der 2001 gestarteten Doha Runde der Welthandelsorganisation WTO geklärt werden sollen. Doch die Doha Runde ist weitgehend gescheitert. Letztes Jahr konnten sich die WTO Mitglieder nur auf einen Bruchteil der ursprünglichen Doha Agenda einigen: ein Abkommen über technische Handelserleichterungen wie einheitlichen Zollformalitäten. Manche Beobachter erhoffen sich daher, dass ein EGA Abschluss auch den multilateralen Verhandlungen im Rahmen der Doha Runde zugute kommt. Wann die EGA Verhandlungen abgeschlossen werden sollen, haben die beteiligten Länder aber nicht bekannt gegeben.

An den EGA Verhandlungen sind Australien, China, Costa Rica, die EU, Hong Kong, Japan,  Kanada, Neuseeland, Norwegen, die Schweiz, Singapur, Südkorea, Taiwan und die USA beteiligt. mic

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[1] Bridges, 10.07.2014: “Green Goods” Trade Talks Kick off in Geneva

[2] Apec, 09.09.2012: Annex C – Apec List of Environmental Goods