Freihandel mit der EU und der WTO-Vertrag sind die wichtigsten Grundlagen für den Aussenhandel
Handelspolitik geniesst wieder öffentliche Aufmerksamkeit. Der Agrarfreihandel mit der EU und die Erweiterung des Abkommens der Welthandelsorganisation (WTO) sorgen für rote Köpfe. Besonders wichtig wäre ein erfolgreicher Abschluss für Basel, den Export-SchweizerMeister.
Ein kleines Land wie die Schweiz kann unmöglich alles selber herstellen. Es fehlt hierzulande nicht nur an den wichtigsten Rohstoffen von Öl bis Eisenerz. Der Markt ist schlicht zu klein. Die Schweiz kann etwa bei Autos, Computern, Arzneimitteln, Maschinen nicht auf Weltklasseniveau produzieren. Die Konsequenz ist Spezialisierung auf einige ausgewählte Produktgruppen und Tausch mit anderen Ländern, die sich auf andere Produkte spezialisiert haben. Kleine Volkswirtschaften sind notgedrungen offen.
Das ist kein Nachteil, im Gegenteil. Letztes Jahr hat die Schweiz erneut einen Rekordüberschuss im Aussenhandel erwirtschaftet. Die Ausfuhren übertrafen die Einfuhren um 13,9 Milliarden Franken. Daran hat Basel einen nennenswerten Anteil: Die wichtigste Exportbranche der Schweiz ist die Chemie- und Pharmaindustrie, die ein Drittel der gesamten Ausfuhren bestreitet. Mit einigem Abstand folgt die Maschinen- und Elektronikindustrie mit einem Fünftel der Exporte.
Die Exportstärke der Basler Industrie zeigt sich besonders eindrücklich im Vergleich der Exporte pro Kopf der Bevölkerung in den Kantonen: Auf jeden Stadtbasler, vom Baby bis zum Greis, entfielen 2006 Exportwaren im Wert von 226 733 Franken. Dies ist knapp zehnmal mehr als der Schweizer Durchschnitt, der bei 24 831 Franken liegt.
Der grösste Handelspartner der Schweiz ist die Europäische Union (inklusive Efta), insbesondere Deutschland. Gut 80 Prozent der Importe und fast 70 Prozent der Exporte werden mit EU-Ländern abgewickelt. Grundlage des Handels mit den europäischen Nachbarn ist der Freihandelsvertrag zwischen der Schweiz und der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) aus dem Jahr 1972 sowie die Bilateralen I und II. Derzeit laufen Verhandlungen mit der EU über eine Erweiterung des Freihandels auf landwirtschaftliche Produkte und eine Regelung zum Stromtransit und -handel.
Mit ausgewählten Ländern hat die Schweiz zudem Freihandelsabkommen (FHA). Das einzige rein bilaterale Abkommen besteht mit den Färöer (48 345 Einwohner). Alle anderen FHA wurden zwischen der Efta und dem jeweiligen Land abgeschlossen. Die 1960 gegründete Efta, der neben der Schweiz heute nur noch Norwegen, Island und Liechtenstein angehören, verfügt mittlerweile über ein Netz von 17 FHA. Der Anteil des Schweizer Aussenhandels, der durch diese Verträge abgedeckt wird, ist aber relativ klein, allerdings mit wachsender Tendenz: Bis 2010 werden voraussichtlich weitere FHA mit Kanada, den Golfstaaten, Indien und Japan (bilateral) in Kraft treten. Der Handel mit den meisten anderen Ländern von Australien bis zu den USA beruht auf den Regeln der WTO. Knapp ein Viertel der Exporte und gut zehn Prozent der Importe fallen in diese Kategorie. Die WTO stellt sicher, dass Schweizer Unternehmen nicht diskriminiert werden. Ausserdem bauen die meisten FHA auf den WTO-Regeln auf. Nach dem Freihandelsabkommen mit der EU, ist der WTO-Vertrag also die wichtigste Grundlage des Schweizer Aussenhandels. Am Hauptsitz der WTO in Genf wird zurzeit über eine Ausdehnung des WTO-Regelwerks auf Agrarprodukte und weitere Erleichterungen für Industriegüter verhandelt.
Für die Schweiz ist eine weitere Liberalisierung des Welthandels eine Chance. Denn die Schweiz hat sich erfolgreich auf einzelne Produktgruppen spezialisiert, unter anderem Arzneimittel. Der Anteil des Aussenhandels am Bruttoinlandprodukt (BIP), die sogenannte Aussenhandelsquote, beträgt so 45 Prozent. Das Land fährt dabei nicht schlecht: Die Schweiz ist nach den USA die zweitwettbewerbsfähigste Volkswirtschaft der Welt. mic
Aus der Basler Zeitung vom 28.05.2008